Voraussetzung zum Studium für ausländische Studienbewerber: Deutschkenntnisse
Gute Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Studium an der TUM.
Der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse ist obligatorisch.
Ausnahmen
a) rein englischsprachige Studiengänge haben eigene Zulassungsbedingungen!
b) Programmstudierende benötigen keinen Nachweis
Anerkannte Sprachzertifikate
- das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland
- das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe - (= DSD II): Hier genügt das Erreichen der Stufe B 2 in allen vier Teilbereichen
- das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ( Feststellungsprüfung)
- das Zeugnis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2 oder 3)
- das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goetheinstituts
- die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Test-Niveaustufe 4 ausweist
Ohne eines dieser Sprachzertifikate ist die Immatrikulation nicht möglich. Denken Sie daran, dass nicht nur der Erfolg Ihres Studiums, sondern auch das Wohlbefinden während Ihres Aufenthaltes in München sehr stark von Ihren Sprachkenntnissen abhängen wird.
Fristen
Folgende Fristen sind für die Einreichung des Sprachzertifikats einzuhalten:
Bachelorstudiengänge
- für das Wintersemester: 15. Juli
- für das Sommersemester: 15. Januar
Masterstudiengänge
Das Sprachzertifikat für Masterstudiengänge muss mit dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, die in der Regel am 31. Mai endet. Für genauere Informationen zu einzelnen Studiengängen wenden Sie sich bitte an das Infobüro.